Alle bisherigen Satzungen der beiden einzelnen Zweckverbände wurden im Spreeauenboten bzw. im Mitteilungsblatt des Landkreises Bautzen veröffentlicht.
Das Veröffentlichungsorgan des Abwasserzweckverbandes Kleine Spree ist seit der Neugründung das Amtliche Mitteilungsblatt des Landkreises Bautzen.
Zum 01.01.2012 haben sich derAbwasserzweckverband „LöbauerWasser“ und der bisherigeAbwasserzweckverband „KleineSpree“ zum neuenAbwasserzweckverband KleineSpree zusammengeschlossen. Die neue Verbandssatzung wurdevom Landratsamt Bautzen mitBescheid vom 13.12.2011genehmigt, die öffentlicheBekanntmachung derVerbandssatzung des neuenAbwasserzweckverbandes KleineSpree erfolgte im SächsischenAmtsblatt Nr. 52 vom 29.12.2011.Gemäß § 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über dieVereinigung desAbwasserzweckverbandes „LöbauerWasser“ und des bisherigenAbwasserzweckverbandes „KleineSpree“ zum AbwasserzweckverbandKleine Spree vom 07.12.2011behalten die zum Zeitpunkt derVereinigung existierendenSatzungen und sonstigenRegelungen desAbwasserzweckverbandes „LöbauerWasser“ und des bisherigenAbwasserzweckverbandes „KleineSpree“ ihre Gültigkeit bis und soweitder neue AbwasserzweckverbandKleine Spree neue Satzungen undRegelungen beschließt.