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AZV
"Kleine Spree"
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Der Abwasserzweckverband "Kleine Spree" informiert... |
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Sehr geehrte Grundstückseigentümer, beiliegend
veröffentlichen wir den Tourenplan für die Gemeinden Großdubrau
und Radibor für das Jahr 2012 für die
Entsorgung der Kläranlageninhalte. Gleichzeitig
weisen wir darauf hin, dass auch die Eigentümer von biologischen
Kleinkläranlagen sich möglichst an den Tourenplan halten sollten um
zusätzliche Kosten
zu vermeiden.
Für
Entsorgungen außerhalb des Tourenplanes wird
eine zusätzliche Gebühr von 23,80 € erhoben. Die
Entsorgung wird durch die Firma Rohr- und Kanalreinigung Buchwald GmbH durchgeführt.
Terminänderungen oder außerplanmäßiger Entsorgungsbedarf sind bitte mit dem
Unternehmen unter Tel. 035932 30739 direkt zu vereinbaren. Weiterhin
bitten wir, den beauftragten Mitarbeiter der Firma Buchwald bei seiner
Arbeit zu unterstützen.
Hinweis für Betreiber biologischer Kleinkläranlagen Betreiber
biologischer Kleinkläranlagen bitten wir nach Wartung Ihrer Kleinkläranlage durch die von
Ihnen beauftragte Wartungsfirma eine Kopie des Wartungsprotokolls dem
Abwasserzweckverband „Kleine Spree“ Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau zu
übergeben. Skomudek
Geschäftsführer Erläuterungen zur Grundgebühr für
dezentrale Abwasserbeseitigungsanlagen nach § 47 Abs. 14 der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung vom 03.05.2010 § 47 Abs. 14
Neben der Entsorgungsgebühr nach § 47 (3) und (4) wird eine Grundgebühr von
40,00 € / Anlage und Jahr unabhängig von der Häufigkeit der Entsorgung der
Anlage erhoben. Bei Anschluss von mehr als einem Grundstück an eine Anlage
erhöht sich die Grundgebühr um jeweils 5,00 €/angeschlossenem Grundstück ab
dem 2. Grundstück. Der Zweckverband ist als Abwasserbeseitigungspflichtiger
verpflichtet, für alle Ortsteile Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) und
Kleineinleiterkataster zu erarbeiten. Dabei muss der Zweckverband für jedes
Grundstück und jede Anlage den Zustand und die derzeitige Ableitung
erfassen. Darüber hinaus ist für jedes Grundstück festzulegen, wie künftig
die gereinigten Abwässer entsorgt werden.
Die Erarbeitung der ABK und der Kleineinleiterkataster
ist sehr zeitaufwendig. Darüber hinaus sind diese Unterlagen
fortzuschreiben, die regelmäßige Entleerung
und
der ordnungsgemäße Betrieb der dezentralen Anlagen ist entsprechend SächsWG
/ Kleinkläranlagenverordnung zu überwachen, zu kontrollieren und zu
dokumentieren, Hinweisen nach Verunreinigungen oder nicht funktionierenden
Anlagen ist nachzugehen. Des weiteren ist für jedes Grundstück die
Nachweisführung und Erklärung zur Abwasserabgabe zu erstellen.
Diese Leistungen sind vom Zweckverband zu erbringen.
Bisher erfolgte die Finanzierung der Leistungen durch eine Umlage der
Mitgliedsgemeinden. Mit der Haushaltplanung
2010
entscheiden sich die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden diese Umlage zu
streichen, ab dem Jahr 2010. Einnahmen aus Gebühren stehen derzeit auch
nicht zur Verfügung, so dass neue Regelungen mit o.g. Satzung getroffen
wurden. Eine Umlage auf die Entsorgungsgebühr erschien
unverhältnismäßig, da moderne Anlagen nur 1 m³ entsorgen und die Entsorgung
teilweise nur alle 2 Jahre vorzusehen ist. Entsprechend unstetig und schwer
kalkulierbar wären die Einnahmen, auch da ältere Anlagen deutlich mehr
Schlamm entsorgen müssen. Auch abflusslose Gruben müssen berücksichtigt
werden. Dem folgend entschloss die Verbandsversammlung sich zur Einführung
einer Grundgebühr für alle Anlagen. Dies erscheint auch sachgerecht, da der
Aufwand vor allem anlagenbezogen ist, d. h. unabhängig von der zu
entsorgenden Menge und anderen Faktoren anfällt. Die Einführung der Grundgebühr im dezentralen Bereich
stellt für die Anlagenbesitzer eine spürbare Belastung dar. Dennoch ist
diese Belastung sachgerecht und notwendig. Zu beachten ist, dass der Zweckverband auch in den
vergangenen Jahren Leistungen im Bereich der dezentralen Abwasseranlagen
erbracht hat, anders als im Bereich der zentralen Abwasserentsorgung wurden
diese Leistungen jedoch nicht durch Gebühren finanziert sondern durch den
Haushalt der Mitgliedsgemeinden.
In diesem Sinne wurden die Anlagenbesitzer in den vergangenen Jahren nicht
belastet, damit konnte das Abwasser vergleichsweise günstig entsorgt werden.
Nunmehr ist es notwendig, die Aufwendungen auch im dezentralen Bereich
verursachergerecht zu decken. Zu beachten ist dabei auch, dass die
Verbandsversammlung die Gebühren maßvoll festgelegt hat, um die
Anlagenbesitzer nur so hoch als nötig zu belasten. Wichtig ist der Hinweis,
dass auch die Kalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung nach Ablauf des
Kalkulationszeitraums abgerechnet werden, d. h. es werden Über- oder
Unterdeckungen festzustellen sein, die in die folgende Kalkulation
einfließen. Zusammengefasst wird mit der Grundgebühr von 40,00 Euro im Jahr
der allgemeine Verwaltungsaufwand gedeckt, der für die dezentrale
Abwasserentsorgung anfällt.
Hinweis für Betreiber biologischer Kleinkläranlagen Betreiber
biologischer Kleinkläranlagen bitten wir nach Wartung Ihrer Kleinkläranlage durch die von
Ihnen beauftragte Wartungsfirma eine Kopie des Wartungsprotokolls dem
Abwasserzweckverband „Kleine Spree“ Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau zu
übergeben. Baberschke
Verbandsvorsitzender
Mitteilungsblatt Woche 17/08 vom 26.4.2008 Seite 7 Ausgabe BautzenBekanntmachung Förderung der vollbiologischen Kleinkläranlagen Die Sächsische Aufbaubank erteilte auf Grundlage der RL SWW/2007 für die nachfolgend genannten Orte die Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn bezüglich der Nachrüstung oder der Neuerrichtung vollbiologischer Kleinkläranlagen. Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf dem in den Einwohnerversammlungen erläuterten Weg nach Maßgabe eines gesonderten Schreibens zur Mittelreservierung bzw. im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Der Wortlaut des Bescheides kann in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverband "Kleine Spree" nachgelesen werden. Der förderunschädlichen Vorhabensbeginn ist möglich in
Vinzenz Baberschke Vorsitzender Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und den Fördermodalitäten sind umfassend bei der Sächsischen AufbauBank abrufbar unter
Für die Orte, die in der obigen Aufzählung nicht enthalten sind, ist perspektivisch die zentrale Abwasserentsorgung vorgesehen. Vor Beginn des Bauvorhabens empfehlen wir, den Abwasserzweckverband "Kleine Spree" zu kontaktieren.
Terminverschiebungen können aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten dafür um Verständnis. Die amtliche Veröffentlichung der Entsorgungstermine erfolgt jährlich im Januar im Mitteilungsblatt für den Landkreis Bautzen. Entsorgungsunternehmen: Rohr- und Kanalreinigung Buchwald GmbH, Daubaner Straße 5 in 02906 Weigersdorf. Tel.: 035932 30739
Für Sie zum
Nachlesen: Vermeidung von Betriebsstörungen in der Kanalisation. Klicken Sie bitte hier...
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