AZV "Kleine Spree"
 
 
 
 
 
 

Der Abwasserzweckverband "Kleine Spree" informiert...

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Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

 

beiliegend veröffentlichen wir den Tourenplan für die Gemeinden Großdubrau

und Radibor für das Jahr 2012 für die  Entsorgung der Kläranlageninhalte.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass auch die Eigentümer von biologischen Kleinkläranlagen sich möglichst an den Tourenplan halten sollten um zusätzliche Kosten

zu vermeiden.  Für Entsorgungen außerhalb des Tourenplanes wird  eine zusätzliche Gebühr von 23,80 € erhoben.

 

Die Entsorgung wird durch die Firma Rohr- und Kanalreinigung Buchwald GmbH

durchgeführt. Terminänderungen oder außerplanmäßiger Entsorgungsbedarf sind bitte mit dem Unternehmen unter Tel. 035932 30739 direkt zu vereinbaren.

 

Weiterhin bitten wir, den beauftragten Mitarbeiter der Firma Buchwald bei seiner Arbeit zu unterstützen.

 

Ortsteil

Kalenderwochen

Cölln

3. KW

 16.01.- 20.01.

Milkwitz

 

4. KW

23.01.-27.01.

Strohschütz

 

4. KW

23.01.-27.01.

Großbrösern

5. KW

30.01.-03.02.

Schwarzadler

5. KW

30.01.-03.02.

Kleinbrösern

5. KW

30.01.-03.02.

Bornitz

6.KW

06.02.-10.02

Neubornitz

7. KW

13.02.-17.02.

Quoos

8.KW

20.02.-24.02.

Radibor

9.-13. KW

27.02.-30.03.

Brohna

14. KW

 02.04.- 05.04.

Neubrohna

14. KW

 02.04.- 05.04.

Luppa

 

15. KW

10.04.-13.04.

Luppedubrau

16. KW

16.04.-20.04.

Luttowitz

17.KW

23.04.-27.04.

Merka

18. KW

30.04.-04.05.

Camina

Grünbusch

19. KW

07.05.-11.05.

Lomske

20. KW

14.05.-18.05.

Droben

 

21. KW

21.05.-25.05.

Milkel

 

 

Teicha

22. KW

29.05.-01.06.

 

23. KW

04.06.-08.06.

 

Lippitsch

 

24.-25. KW

11.06.-22.06.

Wessel

26. KW

25.06.-29.06.


 

 

 

 

Ortsteil

Kalenderwochen

Großdubrau

27. KW

 02.07. – 06.07.

Margarethenhütte

 28. KW

 09.07. – 13.07.

Kronförstchen

29. KW

 16.07. – 20.07.

Crosta

30.-33. KW

23.07. – 17.08.

Zschillichau

 

34. KW

20.08. – 24.08.

Brehmen

36. KW

03.09. – 07.09.

Sdier

37.-39. KW

10.09. – 28.09.

Salga

40. KW

01.10. – 05.10.

Klix

41. KW

08.10. – 12.10.

Särchen

43. KW

22.10. – 26.10.

Neusärchen

44. KW

29.10. - 02.11.

Kauppa

45. KW

05.11.- 09.11.

Jetscheba

46.KW

12.11. – 16.11.

Göbeln

47. KW

19. – 23.11.

Commerau

48.- 49. KW

26.11.- 07.12.

 

 

 

Hinweis für Betreiber biologischer Kleinkläranlagen

 

Betreiber biologischer Kleinkläranlagen bitten wir nach Wartung Ihrer Kleinkläranlage

durch die von Ihnen beauftragte Wartungsfirma eine Kopie des Wartungsprotokolls

dem Abwasserzweckverband „Kleine Spree“ Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694

Großdubrau zu übergeben.

 

 

Skomudek

Geschäftsführer

Erläuterungen zur Grundgebühr für dezentrale Abwasserbeseitigungsanlagen

nach § 47 Abs. 14 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

vom 03.05.2010

 

§ 47 Abs. 14

 

         Neben der Entsorgungsgebühr nach § 47 (3) und (4) wird eine Grundgebühr von 40,00 € / Anlage und Jahr unabhängig von der Häufigkeit der Entsorgung der Anlage erhoben. Bei Anschluss von mehr als einem Grundstück an eine Anlage erhöht sich die Grundgebühr um jeweils 5,00 €/angeschlossenem Grundstück ab dem 2. Grundstück.

 

Der Zweckverband ist als Abwasserbeseitigungspflichtiger verpflichtet, für alle Ortsteile Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) und Kleineinleiterkataster zu erarbeiten. Dabei muss der Zweckverband für jedes Grundstück und jede Anlage den Zustand und die derzeitige Ableitung erfassen. Darüber hinaus ist für jedes Grundstück festzulegen, wie künftig die gereinigten Abwässer entsorgt werden.

 

Die Erarbeitung der ABK und der Kleineinleiterkataster ist sehr zeitaufwendig. Darüber hinaus sind diese Unterlagen fortzuschreiben, die regelmäßige Entleerung  und der ordnungsgemäße Betrieb der dezentralen Anlagen ist entsprechend SächsWG / Kleinkläranlagenverordnung zu überwachen, zu kontrollieren und zu dokumentieren, Hinweisen nach Verunreinigungen oder nicht funktionierenden Anlagen ist nachzugehen. Des weiteren ist für jedes Grundstück die Nachweisführung und Erklärung zur Abwasserabgabe zu erstellen.

 

Diese Leistungen sind vom Zweckverband zu erbringen. Bisher erfolgte die Finanzierung der Leistungen durch eine Umlage der Mitgliedsgemeinden. Mit der Haushaltplanung  2010 entscheiden sich die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden diese Umlage zu streichen, ab dem Jahr 2010. Einnahmen aus Gebühren stehen derzeit auch nicht zur Verfügung, so dass neue Regelungen mit o.g. Satzung getroffen wurden.

 

Eine Umlage auf die Entsorgungsgebühr erschien unverhältnismäßig, da moderne Anlagen nur 1 m³ entsorgen und die Entsorgung teilweise nur alle 2 Jahre vorzusehen ist. Entsprechend unstetig und schwer kalkulierbar wären die Einnahmen, auch da ältere Anlagen deutlich mehr Schlamm entsorgen müssen. Auch abflusslose Gruben müssen berücksichtigt werden. Dem folgend entschloss die Verbandsversammlung sich zur Einführung einer Grundgebühr für alle Anlagen. Dies erscheint auch sachgerecht, da der Aufwand vor allem anlagenbezogen ist, d. h. unabhängig von der zu entsorgenden Menge und anderen Faktoren anfällt.

 

Die Einführung der Grundgebühr im dezentralen Bereich stellt für die Anlagenbesitzer eine spürbare Belastung dar. Dennoch ist diese Belastung sachgerecht und notwendig.

Zu beachten ist, dass der Zweckverband auch in den vergangenen Jahren Leistungen im Bereich der dezentralen Abwasseranlagen erbracht hat, anders als im Bereich der zentralen Abwasserentsorgung wurden diese Leistungen jedoch nicht durch Gebühren finanziert sondern durch den Haushalt der Mitgliedsgemeinden.

 

In diesem Sinne wurden die Anlagenbesitzer in den vergangenen Jahren nicht belastet, damit konnte das Abwasser vergleichsweise günstig entsorgt werden. Nunmehr ist es notwendig, die Aufwendungen auch im dezentralen Bereich verursachergerecht zu decken. Zu beachten ist dabei auch, dass die Verbandsversammlung die Gebühren maßvoll festgelegt hat, um die Anlagenbesitzer nur so hoch als nötig zu belasten. Wichtig ist der Hinweis, dass auch die Kalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung nach Ablauf des Kalkulationszeitraums abgerechnet werden, d. h. es werden Über- oder Unterdeckungen festzustellen sein, die in die folgende Kalkulation einfließen. Zusammengefasst wird mit der Grundgebühr von 40,00 Euro im Jahr der allgemeine Verwaltungsaufwand gedeckt, der für die dezentrale Abwasserentsorgung anfällt.

 

Hinweis für Betreiber biologischer Kleinkläranlagen

 

Betreiber biologischer Kleinkläranlagen bitten wir nach Wartung Ihrer Kleinkläranlage

durch die von Ihnen beauftragte Wartungsfirma eine Kopie des Wartungsprotokolls

dem Abwasserzweckverband „Kleine Spree“ Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694

Großdubrau zu übergeben.

 

 

Baberschke

Verbandsvorsitzender

 

Mitteilungsblatt Woche 17/08 vom 26.4.2008 Seite 7 Ausgabe Bautzen

Bekanntmachung

Förderung der vollbiologischen Kleinkläranlagen

Die Sächsische Aufbaubank erteilte auf Grundlage der RL SWW/2007 für die nachfolgend genannten Orte die Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn bezüglich der Nachrüstung oder der Neuerrichtung vollbiologischer Kleinkläranlagen.

Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf dem in den Einwohnerversammlungen erläuterten Weg nach Maßgabe eines gesonderten Schreibens zur Mittelreservierung bzw. im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Der Wortlaut des Bescheides kann in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverband "Kleine Spree" nachgelesen werden.

Der förderunschädlichen Vorhabensbeginn ist möglich in

Brehmen Commerau Crosta Göbeln Jetscheba Kauppa Kronförstchen Neusärchen Salga Särchen Zschillichau

Bornitz Brohna Camina Droben Großbrösern Grünbusch Kleinbrösern Lippitsch Lomske Luppa Luppedubrau Luttowitz Merka Milkwitz Neubornitz Neubrohna Quoos Schwarzadler Strohschütz Teicha Wessel

Vinzenz Baberschke

Vorsitzender

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und den Fördermodalitäten sind umfassend bei der Sächsischen AufbauBank abrufbar unter

www.sab.sachsen.de

 

Für die Orte, die in der obigen Aufzählung nicht enthalten sind, ist perspektivisch die zentrale Abwasserentsorgung vorgesehen.

Vor Beginn des Bauvorhabens empfehlen wir, den Abwasserzweckverband "Kleine Spree" zu kontaktieren.

 

 

Terminverschiebungen können aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten dafür um Verständnis.

Die amtliche Veröffentlichung der Entsorgungstermine erfolgt jährlich im Januar im Mitteilungsblatt für den Landkreis Bautzen.

Entsorgungsunternehmen: Rohr- und Kanalreinigung Buchwald GmbH, Daubaner Straße 5 in 02906 Weigersdorf. Tel.: 035932 30739

 

Für Sie zum Nachlesen:

Gedanken zur Notwendigkeit der Abwasserbehandlung nicht aus Sicht des Gesetzgebers. 
Klicken Sie bitte hier...
 

Vermeidung von Betriebsstörungen in der Kanalisation. Klicken Sie bitte hier...


Newsletter Nr. 13/11 der Sächsischen Staatsregierung
vom 18.07.2005.
Klicken Sie bitte  hier...

 

Amtliche Bekanntmachung:
Dezentrale Abwasserentsorgung in den Gemeinden Großdubrau und Radibor. Klicken Sie bitte hier...

 

In unserem "Service" - Teil finden Sie zahlreiche Formulare für Ihren Kontakt mit uns als Word-Dokument und PDF-Dokument.
Klicken Sie bitte hier...

 
           
 
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