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AZV
"Kleine Spree"
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Dezentrale Abwasserentsorgung in den Gemeinden Großdubrau und Radibor Auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und zahlreicher weiterer Gesetze und Vorschriften ist der AZV „Kleine Spree“ zur Abwasserentsorgung in seinem Territorium zwischen Strohschütz und Salga sowie zwischen Wessel und Kronförstchen verpflichtet. Diese Aufgabe ist bereits in den Orten für die Grundstücke erfüllt, die an das zentrale Abwasserentsorgungsnetz angeschlossen sind. Wer diesen Vorteil genießen kann, wurde von uns persönlich informiert. Diejenigen Grundstücksbesitzer, die noch eine eigene Grundstückskläranlage betreiben, müssen deren Inhalt auf Anforderung dem AZV „Kleine Spree“ zur Entsorgung überlassen. Auf Beschluss der Zweckverbandsversammlung erhielt die Rohr- und Kanalreinigung Buchwald GmbH (Tel. 035932 30739) den rechtsverbindlichen Auftrag, ab 01.10.2005 die dezentrale (mobile) Entsorgung im Verbandsgebiet durchzuführen. Dazu wird die Buchwald GmbH gemeinsam mit dem AZV Entsorgungstouren erstellen und jeden Grundstückseigentümer von der bevorstehenden Entsorgung seiner Kleinkläranlage rechtzeitig unterrichten.
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist es erforderlich, dass der Grundstücksbesitzer oder eine bevollmächtigte Person anwesend ist. Sonderfahrten müssen dem Entsorgungsunternehmen zusätzlich vergütet werden. Die Rechnungslegung für die durchgeführte Entsorgung erfolgt durch die Geschäftsstelle des AZV „Kleine Spree“ (Tel. 035934 779091). Nach dem Willen des Gesetzgebers muss jede Grundstückskläranlage jährlich mindestens einmal nachweislich durch einen vom Entsorgungspflichtigen bestimmten zertifizierten Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Ausnahmen bilden die Landwirtschaft und die vollbiologischen Kleinkläranlagen. Der Vorteil dieser Regelungen ist, dass der AZV ab dem Beginn der planmäßigen mobilen Entsorgung von der Zahlung der Abwasserabgabe und der Notwendigkeit ihrer Abwälzung auf die Grundstücksbesitzer weitgehend befreit ist, wenn ein ordnungsgemäßer Entsorgungsnachweis unserer Aufsichtsbehörde vorgelegt werden kann. Nachteil der Regelung ist der erhöhte Verwaltungsaufwand im Abwasserzweckverband. Wir bitten alle Grundstücksbesitzer und Betreiber von Kläranlagen um eine kooperative Zusammenarbeit mit der Firma Buchwald bzw. ihrem Mitarbeiter. Eventuell auftretende Unstimmigkeiten oder Fragen möchten bitte an den AZV „Kleine Spree“ in Großdubrau zur Klärung gerichtet werden. AZV „Kleine Spree“
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