|
AZV
"Kleine Spree"
|
|
Anlage zu § 3 der Kostensatzung des Abwasserzweckverbandes „Kleine Spree"
lfd. Nr. Gegenstand Gebühr
1.0 Allgemeine Verwaltung 1.0.1 Anordnungen für den Einzelfall 5,00 € bis 500,00 € 1.1.1 Bescheinigung Erteilung einer sofortigen Bescheinigung (allgemein) 5,00 € bis 500 € 1.1.2 Erteilung von Schachtgenehmigungen im Bereich der verbandseigenen Anlagen 5,00 € je Lageplanauszug 1.1.3 Erstellung von Einleitgenehmigungen für gewerbliche Einleiter 15,00 € bis 60,00 € 1.1.4 Erteilung einer Anschluss‑ und Benutzungsgenehmigung für den Kanalanschluss 15,00 € je Grundstück 1.1.5 Antragstellung zur Befreiung von Anschluss‑ und/oder Benutzungszwang 15,00 € bis 300,00 € 1.1.6 Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung 5,00 € bis 500,00 € 1.1.7 Nachträgliche Auflagen, Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung nach 1.1.6 5,00 € bis 500,00 € 1.1.8 Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung 5,00 € bis 500,00 € 1.1.9 Aufnahme einer Niederschrift je angefangene Seite 5,00 € bis 50 €
1.2 Einsicht in die Akten und amtliche Bücher 1.2.1 Einsicht in Akten und amtliche 0,50 € je Akte oder Buch, Bücher, soweit diese nicht in mindestens 5,00 € einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird. Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als 10 Jahre vergangen sind. Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Abwasserbeseitigungspläne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmte Schriftstücke oder Pläne.
1.3 Fristverlängerungen 1.3.1 Verlängerung einer Frist, 1/10 bis 1/4 für die deren Ablauf einen neuen Antrag Genehmigung, oder Bewilligung auf Erteilung einer gebühren‑ der vorgesehenen Gebühr, pflichtigen Genehmigung, mindestens 5,00 € Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde 1.3.2 2. Fristverlängerung zur Herstellung / Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen 25,00 € 1.3.3 3. Fristverlängerung zur Herstellung / Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage 40,00 € 1.3.4 Fristverlängerung in anderen Fällen 5,00 € bis 50,00 €
1.4 Zweitschriften Erteilung einer Zweitschrift 1/10 bis 1/3 der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens 5,00 €. Ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, so beträgt die Gebühr 0,50 € je angefangene Seite, mindestens 5,00 €
1.5 Niederschriften 5,00 € bis 50,00 € für jede angefangene Stunde
1.6 Erteilung einer Anschluss‑ und 4 vom Hundert der geschätzten Benutzungsgenehmigung Bausumme, mindestens 15,00 € für Entwässerungsanlagen höchstens 500,00 €. Der Bausumme liegen die Entwässerungsleitungen (Anschlusskanal, Grundleitungen) sowie der sonstigen Entwässerungsanlagen (Hebeanlagen, Abscheideanlagen, Rückhaltebecken, Abwasser behandlungsanlagen und dergleichen) zugrunde. 1.7 Erteilung einer Anschluss und Benutzungsgenehmigung zur Änderung von Entwässerungsanlagen in Abweichung von bereits genehmigten Entwässerungsanlagen 1.7.1 wenn die genehmigte wie bei lfd. Nr. 1.6, Entwässerungsanlage wesentlich abzüglich 50 vom Hundert der geändert wird Gebühr für die Erstgenehmigung, mindestens 15,00 € 1.7.2 wenn die genehmigte 15,00 € bis 50,00 € Entwässerungsanlage nicht insbesondere in ihren Grundzügen nicht berührt wird 1.7.3 Abnahme des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation 15,00 € bis 50,00 €
1.8 Schreibauslagen 1.8.1 ohne Berücksichtigung 5,00 € für jede Seite der Art der Herstellung für die ersten 50 Seiten 1.8.2 für jede weitere Seite 0,50 €, angefangene Seiten werden voll berechnet 1.8.3 wenn die Anfertigung einer bis zu 5,00 € für jede Seite Abschrift besonders zeitraubend ist 1.8.4 wenn die Ausfertigung und 0,10 € je angefangene Seite Abschrift für den Dienstgebrauch einer Behörde oder für Lehr‑, Studien‑ und ähnliche Zwecke erteilt wird 1.8.5 Kopien (jeglicher Art) bis DIN A 4 0,15 € je Seite größer als DIN A 4 0,25 € je Seite
1.9 Erteilung von unbeglaubigten Auszügen aus Karten und Darstellungen unabhängig vom Maßstab, der Art der Vervielfältigung und vom Fortführungsstand, einschließlich eventuell notwendiger Vergrößerung des Originals oder einfacher Montage 1.9.1 bis DIN A 4 15,00 € 1.9.2 größer als DIN A 4 bis DIN A 3 20,00 € 1.9.3 größer DIN A 3 bis DIN A 2 50,00 € 1.9.4 größere Formate je cm² 1,00 €, mindestens 5,00 €
1.10 Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. mittels Kopiergeräten oder Textautomaten 1.10.1 Bei einem Format bis DIN A 4 für die erste Seite 1,00 € für jede weiter Seite 0,50 € 1.10.2 Bei einem größeren Format für die erste Seite 1,50 € für jede weitere Seite 1,00 €
2.0 Besondere Amtshandlungen 2.1 Widerspruchverfahren Mindestgebühr 5,00 € Gebührenhöhe entsprechend § 11 SächsVwKG 2.2 Amtshandlungen in Vollstreckungsverfahren 2.2.1 Mahnung gem. § 13 SächsVwVG bis zu einer Höhe von 250,00 € 5,00 € zwischen 250,00 € und 500,00 € 7,50 € und jede weitere 500,00 € 2,50 € jedoch bis zu einer Höhe von maximal 25,00 € 2.2.2 Androhung von Zwangsmitteln 5,00 € bis 50,00 € gemäß § 20 SächsVwVG, soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden sind, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird 2.2.3 Festsetzung von Zwangsgeld gemäß 5,00 € bis 1.000,00 € § 22 Abs.2 SächsVwVG 2.2.4 Anwendung der Zwangsmittel 25,00 € bis 1.000,00 € Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang gem. §§ 24 oder 25 SächsVwVG
2.3 Entscheidung über unzulässige oder unbegründete Einwendungen gegen die Vollstreckung, die den zu vollstreckenden Anspruch betreffen 2.3.1 bei Geldansprüchen 1/2 der Gebühr lfd. Nr. 2.2.1, mindestens 5,00 € 2.3.2 sonstige Handlungen im 5,00 € bis 100,00 € Vollstreckungsverfahren
Großdubrau, den 24.11.2003
V. Baberschke;stellv. Verbandsvorsitzender
|
||||||